Neues Bilanzrecht mit Betriebsbesichtigung
Donnerstag, 29. Oktober 2009 19:00 Uhr
Weniger ist oft mehr. Unternehmer wissen das. Statt bürokratische Vorgaben zu erfüllen, wollen sie sich lieber ihren Geschäften widmen. Vereinfachung im Paragraphendschungel verspricht das neue Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz. Im Rahmen der Veranstaltungsreihe "Unternehmer im Dialog" diskutierte die CDU Mittelstandsvereinigung Main-Tauber die neuen rechtlichen Regelungen. Die Mitglieder trafen sich in den Räumen der Schenk Fenster GmbH.
Aktuelle Informationen zu brisanten Themen nannte Andreas Jouaux, Unternehemer der FOR.UM Software GmbH und Vorsitzender der MIT Main-Tauber, als Kennzeichen der Veranstaltungsreihe "Unternehmer im Dialog". Ziel sei es, Führungskräfte und fachkundige Experten miteinander ins Gespräch zu bringen. Der Erfahrungsaustausch versetzt uns in die Lage, Wege aus der Krise zu finden und die wirtschaftlichen Belange unserer Region mitzugestalten", so Jouaux.
Geschäftsführer Udo Müller stellte die Schenk Fenster GmbH vor. Die 1945 gegründete Firma entwickelte sich aus einem Einmannbetrieb zu einem mittelständischen Unternehmen mit derzeit 70 Mitarbeitern. Als größter Vollsortimenter im Bereich der Fenster- und Türenherstellung in den Werkstoffen Holz, Holz-Aluminium, Aluminium und Kunststoff im Main-Tauber-Kreis erzielte Schenk im vergangenen Jahr einen Umsatz von rund 8 Millionen Euro. Die Fertigungstiefe erfordert einen Maschinenpark auf High-Tech-Niveau und ein flexibles Produktionsteam.
Bei einem Betriebsrundgang konnten die Teilnehmer sich ein Bild von der Innovationsstärke des Unternehmens machen. Geschäftsführender Gesellschafter Herbert Schenk und Betriebsleiter Richard Spaag erläuterten Produktionsabläufe und Produkte. Herbert Schenk demonstrierte die von ihm selbst entwickelten technischen Optimierungen.
Das am 26. März 2009 vom Bundestag beschlossene Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) stellt die größte Reform seit dem Bilanzrichtliniengesetz von 1985 dar. Diplom-Betriebswirt Peter Rösch erläuterte die wichtigsten Veränderungen und zeigte mögliche Konsequenzen auf. Das nun vorliegende Gesetz ist seinen Angaben zufolge das Ergebnis einer langjährigen Diskussion um die Fortentwicklung des deutschen Bilanzrechts und die Annäherung an internationale Bilanzierungsgrundsätze.
Durch das BilMoG erhalten deutsche Unternehmen eine kostengünstigere, einfachere Alternative zu den umfangreichen, komplexen internationalen Rechnungslegungsstandards, betonte Rösch. Im Rahmen der Neuausrichtung der Handelsbilanz komme dies insbesondere den Bedürfnissen kleiner und mittlerer Unternehmen entgegen.
Mit der Modernisierung des deutschen Handelsrechts sind, so Rösch, Maßnahmen zur Deregulierung verbunden. Das BilMoG soll mit der Befreiung bestimmter Einzelkaufleute von den handelsrechtlichen Buchführungs- und Bilanzierungspflichten zur Entlastung von Bürokratiekosten beitragen.
Die neuen Vorschriften zum Konzernabschluss ergänzen die Modernisierung der Jahresabschlussbilanzierung. Die Aussagekraft und Vergleichbarkeit der Bilanzen wurden damit verbessert, betonte Rösch. Darüber hinaus seien als Reaktion auf die Finanzmarktkrise die Regelungen zum Konsolidierungskreis an international übliche Konsolidierungskonzepte angenähert worden.

