Das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz und seine Auswirkungen

Donnerstag, 12. Oktober 2006 19:00 Uhr

Zu diesem Thema konnte der Kreisvorstand der Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung der CDU/CSU Main-Tauber, Dr. Heinrich Konrad, zahlreiche Mitglieder und Interessierte im Mittelstandszentrum in Bad Mergentheim begrüßen.

Obwohl die problematischsten Inhalte des Konzeptes der Vorgängerregierung (zum Beispiel das vorgesehene Verbandsklagerecht) im Gesetzgebungsverfahren durch die große Koalition eliminiert wurde, enthält das Gesetz für die Wirtschaft erhebliches Gefahrenpotenzial, insbesondere im Arbeitsrecht. In jedem Fall ist ein erheblicher bürokratische Aufwand notwendig, wenn sich Unternehmen gegen ungerechtfertigte Angriffe wappnen wollen.
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Wirtschaftsmediator Dr. Bernd Dollmann zeigte den Anwesenden anhand konkreter und erschreckender Beispiele die praktischen Auswirkungen für die Unternehmen in ihrer täglichen Arbeit auf. Insbesondere bei der Einstellung von Personal eröffnet das neue Gesetz erhebliche Haftungspotenziale. Viele bisherigen Verhaltensweisen müsse man grundlegend verändern, wenn man sich nicht dem Vorwurf der Diskriminierung aussetzen wolle. Bereits jetzt sei es Praxis, Bewerbungen einzureichen mit dem einzigen Ziel, Schadensersatzforderungen wegen Diskriminierung geltend machen zu wollen. Als Schadensersatz droht hier die Zahlung von drei Monatsgehältern. Besonders warnte Dollmann vor der geschlechtlichen Diskriminierung, für die das Gesetz besonders hohe Entschädigungszahlungen vorsehe. Auch müsse das Unternehmen seine Abläufe nachweisbar so organisieren, damit Fehlverhalten von Mitarbeitern untereinander aufgedeckt und abgestellt werden können. Andernfalls wird das Unternehmen für Verfehlungen seiner Mitarbeiter haftbar gemacht.
Die Reaktionen der Zuhörer reichten von "blankem Entsetzen" bis zu der Erkenntnis, es sei dringend erforderlich, sich mit dieser neuen Gesetzgebung intensiv zu beschäftigen, um Schaden vom Unternehmen abzuwehren. Ein Beitrag zum Bürokratieanbau ist diese Neuregelung jedenfalls nicht, wie die anschließende lebhafte Diskussion zeigte.

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